Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
Luxury Parking LP GmbH – Düsseldorf Airport

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Luxury Parking LP GmbH – Düsseldorf Airport

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der Luxury Parking LP GmbH im Zusammenhang mit der Vermietung von Stellplätzen sowie den damit verbundenen Shuttle-, Valet- und sonstigen Fahrzeugdienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Luxury Parking LP GmbH ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Luxury Parking LP GmbH und dem Kunden haben Vorrang, sofern diese wirksam vereinbart wurden.

 

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Luxury Parking LP GmbH die Buchungsanfrage des Kunden bestätigt.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Zustimmung des Kunden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Mitarbeiter und Beauftragten der Luxury Parking LP GmbH sind grundsätzlich nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen, sofern sie hierfür nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurden.

 

3. Stellplatz und Parkvertrag

Die Luxury Parking LP GmbH bietet Kunden die Möglichkeit, ihr Fahrzeug gegen Entgelt für die vereinbarte Dauer auf einem von der Luxury Parking LP GmbH bereitgestellten Stellplatz abzustellen.

Mit der Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Kunden und der Luxury Parking LP GmbH ein Vertrag über die Nutzung eines Stellplatzes für die vereinbarte Mietdauer zustande.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht grundsätzlich nicht. Die Luxury Parking LP GmbH ist berechtigt, dem Kunden einen geeigneten Stellplatz auf dem Betriebsgelände oder auf einem anderen von ihr genutzten Parkplatz zuzuweisen.

Aus organisatorischen Gründen kann das Fahrzeug auf ein anderes betrieblich genutztes Gelände verbracht werden. Dies kann insbesondere erforderlich sein, wenn die Kapazitäten des ursprünglich vorgesehenen Parkplatzes ausgeschöpft sind.

Die bloße Bereitstellung eines Stellplatzes beinhaltet grundsätzlich keine Übernahme einer Verwahrungs- oder Bewachungspflicht für das Fahrzeug, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

4. Shuttle-Service

Im Zusammenhang mit der Anmietung eines Stellplatzes bietet die Luxury Parking LP GmbH nach Verfügbarkeit einen Shuttle-Service zum Flughafen Düsseldorf (DUS) und zurück an.

Der Shuttle-Service stellt eine zusätzliche Leistung dar und wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten angeboten.

Grundsätzlich können bis zu drei Personen ohne zusätzlichen Personenaufschlag befördert werden. Für jede weitere Person kann ein zusätzlicher Betrag gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

Gepäck wird im Rahmen der üblichen Freigepäckmengen der jeweiligen Fluggesellschaft befördert. Sonder- oder Übergepäck muss bei der Buchung angegeben werden und kann nur nach vorheriger Vereinbarung transportiert werden.

Die Luxury Parking LP GmbH ist berechtigt, mehrere Kunden gemeinsam zu befördern. Hierdurch kann es zu einer angemessenen Wartezeit kommen.

 

5. Abreise und Shuttle zum Flughafen

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung seine korrekten Flug-, Abflug- und Check-in-Zeiten anzugeben.

Der Kunde muss den Shuttle-Service so in Anspruch nehmen, dass ausreichend Zeit für die Fahrt zum Flughafen sowie für die erforderlichen Abläufe am Flughafen verbleibt.

Die Luxury Parking LP GmbH haftet für das Nichterreichen eines Fluges nur, wenn die vom Kunden angegebenen Daten korrekt waren, der Kunde die vereinbarte Abfahrtszeit eingehalten hat und der Schaden nachweislich durch eine von der Luxury Parking LP GmbH zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurde.

Eine Haftung besteht insbesondere nicht für Verzögerungen aufgrund von:

Verkehrsbehinderungen oder Staus,

Unfällen,

Straßensperrungen,

Witterungsbedingungen,

höherer Gewalt,

Flugplanänderungen,

Verzögerungen durch die Fluggesellschaft,

behördlichen Maßnahmen oder

sonstigen Umständen, die die Luxury Parking LP GmbH nicht zu vertreten hat.

 

6. Rückfahrt vom Flughafen

Nach der Rückkehr hat der Kunde die Luxury Parking LP GmbH möglichst unmittelbar nach der Landung bzw. nach Erhalt des Gepäcks telefonisch zu kontaktieren.

Die Luxury Parking LP GmbH wird anschließend im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ein Shuttle-Fahrzeug zur Abholung bereitstellen.

Aufgrund von Verkehr, hohem Kundenaufkommen oder sonstigen betrieblichen Umständen kann es zu angemessenen Wartezeiten kommen.

Die Luxury Parking LP GmbH ist berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen, wenn deren Verhalten eine Gefahr für andere Personen oder den Fahrer darstellt. Dies gilt insbesondere bei erheblicher Alkoholisierung, aggressivem Verhalten oder sonstigem störendem Verhalten.

Auf Wunsch können, soweit verfügbar, Kindersitze zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf sollte bereits bei der Buchung angegeben werden.

 

7. Valet-Service

Soweit verfügbar, bietet die Luxury Parking LP GmbH einen Valet-Service an.

Beim Valet-Service wird das Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort am Flughafen Düsseldorf übernommen und anschließend auf ein von der Luxury Parking LP GmbH genutztes Betriebsgelände verbracht.

Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt nach vorheriger Kontaktaufnahme und entsprechender Vereinbarung.

Mit der Übergabe des Fahrzeugs zum Valet-Service kommt eine entsprechende Vereinbarung über die Durchführung des Valet-Services zustande.

Der Valet-Service steht nur im Rahmen der betrieblichen Verfügbarkeit zur Verfügung.

 

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der Luxury Parking LP GmbH ausschließlich ein verkehrssicheres und ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug zu übergeben.

Der Kunde versichert insbesondere, dass:

das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist,

eine gültige gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht,

der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt,

keine sicherheitsrelevanten Mängel oder erheblichen Undichtigkeiten vorliegen.

Auf berechtigte Aufforderung hat der Kunde die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

Die Luxury Parking LP GmbH ist berechtigt, die Annahme eines Fahrzeugs abzulehnen, wenn erhebliche Zweifel an dessen Verkehrssicherheit, Zulassung oder Versicherung bestehen.

 

9. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Luxury Parking LP GmbH sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Anweisungen des Personals zu beachten.

Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit, soweit keine abweichende Regelung ausgeschildert ist.

Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen bzw. zugewiesenen Flächen abgestellt werden.

Der Kunde hat darauf zu achten, dass sein Fahrzeug weder andere Fahrzeuge noch Personen, Verkehrswege oder Betriebseinrichtungen behindert oder gefährdet.

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Luxury Parking LP GmbH ist Folge zu leisten.

 

10. Verbotene Handlungen auf dem Betriebsgelände

Ohne ausdrückliche Zustimmung der Luxury Parking LP GmbH ist es insbesondere untersagt:

Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen,

das Fahrzeug zu waschen oder zu reinigen,

Betriebsstoffe oder andere Flüssigkeiten abzulassen,

Müll oder andere Gegenstände auf dem Gelände zu entsorgen,

feuergefährliche oder sonstige gefährliche Gegenstände zu lagern,

Reifen, Fahrräder oder sonstige Gegenstände auf dem Gelände zu lagern,

den Motor unnötig laufen zu lassen,

Fahrzeuge mit erheblichen Undichtigkeiten abzustellen.

Vom Kunden verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und auf eigene Kosten fachgerecht zu beseitigen.

Entstehen durch das Fahrzeug oder durch das Verhalten des Kunden Schäden am Betriebsgelände, an der Umwelt oder an anderen Fahrzeugen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

11. Abholung nach Ablauf der Mietdauer

Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich.

Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.

Eine automatische Verlängerung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit findet nicht statt.

Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgeholt, kann die Luxury Parking LP GmbH für die zusätzliche Standzeit eine Nutzungsentschädigung gemäß der jeweils gültigen Preisliste verlangen.

Für jeden begonnenen zusätzlichen Tag kann entsprechend der vereinbarten Preisstruktur eine zusätzliche Gebühr berechnet werden.

Die Luxury Parking LP GmbH ist außerdem berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer auf Kosten des Kunden auf einen anderen geeigneten Stellplatz oder ein anderes geeignetes Gelände verbringen zu lassen.

Die gesetzlichen Rechte der Luxury Parking LP GmbH bleiben unberührt.

 

12. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.

Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich für den vereinbarten Zeitraum bzw. nach der jeweils gültigen Preisstruktur der Luxury Parking LP GmbH.

Die vereinbarte Parkgebühr ist spätestens bei Beginn der Parkdauer zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Leistungen und Gebühren können insbesondere für folgende Leistungen anfallen:

Valet-Service,

Shuttle-Service,

zusätzliche Personen,

Fahrzeuge mit Übergröße,

Sondergepäck,

zusätzliche Parktage,

kurzfristige Änderungen,

zusätzliche Fahrzeugdienstleistungen.

Es gelten die jeweils bei der Buchung angegebenen Preise.

 

13. Fahrzeuge mit Übergröße

Für Fahrzeuge mit Übergröße, insbesondere größere Transporter, Pick-ups oder vergleichbare Fahrzeuge, kann ein Zuschlag berechnet werden.

Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Luxury Parking LP GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung die tatsächliche Fahrzeuggröße korrekt anzugeben.

 

14. Vorzeitige Abholung oder Änderung der Buchung

Änderungen der vereinbarten Abstellzeit sind der Luxury Parking LP GmbH möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Bei kurzfristigen Änderungen, insbesondere bei einer vorzeitigen Fahrzeugabgabe oder Abholung, kann eine Servicegebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden.

Eine Erstattung bei einer vorzeitigen Abholung erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

15. Rücktritt und Stornierung

Der Kunde kann eine Buchung bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich per E-Mail stornieren, sofern keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.

Bei einer rechtzeitigen Stornierung innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist entstehen keine Stornierungskosten.

Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit kann eine Stornierungspauschale in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Luxury Parking LP GmbH bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

 

16. Zusätzliche Fahrzeugdienstleistungen

Während der Parkdauer können nach vorheriger Vereinbarung zusätzliche Fahrzeugdienstleistungen angeboten werden.

Hierzu können beispielsweise gehören:

Fahrzeugaufbereitung,

Innen- und Außenreinigung,

Scheibenreparatur,

Smart Repair,

Beulenentfernung,

weitere Fahrzeugservices.

Für diese Leistungen kommt ein gesonderter Vertrag zustande.

Die Preise und Bedingungen der jeweiligen Zusatzleistung werden dem Kunden vor Durchführung mitgeteilt.

 

17. Haftung der Luxury Parking LP GmbH

Die Luxury Parking LP GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Luxury Parking LP GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die Luxury Parking LP GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Luxury Parking LP GmbH – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

 

18. Diebstahl, Brand, Unwetter und Vandalismus

Für Schäden am Fahrzeug, die beispielsweise durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Unwetter oder Vandalismus entstehen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

Soweit für den jeweiligen Schaden eine Kaskoversicherung des Kunden eintritt, bleiben die Rechte des Kunden gegenüber seinem Versicherer unberührt.

Eine Haftung der Luxury Parking LP GmbH ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil eine Versicherung des Kunden besteht. Entscheidend sind die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen des jeweiligen Einzelfalls.

 

19. Wertgegenstände im Fahrzeug

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände oder persönlichen Gegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.

Die Luxury Parking LP GmbH übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für Schäden oder Verluste gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

20. Technische Defekte des Kundenfahrzeugs

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch einen technischen Defekt seines Fahrzeugs verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch auslaufende Betriebsstoffe, defekte Fahrzeugteile oder sonstige technische Mängel verursacht werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

21. Gefälligkeitshandlungen

Leistungen, die von Mitarbeitern der Luxury Parking LP GmbH lediglich als freiwillige Gefälligkeit erbracht werden, ohne dass sie Gegenstand des vereinbarten Vertrages sind, erfolgen grundsätzlich auf eigenes Risiko des Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Hierzu können beispielsweise einfache Hilfestellungen beim Einparken oder eine Starthilfe gehören.

Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

22. Ausschluss der Beförderung

Die Luxury Parking LP GmbH ist berechtigt, die Beförderung eines Kunden abzulehnen, wenn dessen Verhalten eine Gefährdung für andere Personen oder den Fahrer darstellt.

Dies gilt insbesondere bei:

aggressivem oder gewalttätigem Verhalten,

erheblicher Alkoholisierung,

sonstigem gefährlichen Verhalten.

Bereits gezahlte Beträge werden in diesen Fällen nur erstattet, soweit die Luxury Parking LP GmbH hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

 

23. Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

Der Luxury Parking LP GmbH stehen wegen fälliger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis die gesetzlich vorgesehenen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte zu, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.

 

24. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Beschränkung der Rechtswahl zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

 

25. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Luxury Parking LP GmbH.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

26. Schriftform und Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.

Mündliche Nebenabreden bestehen nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden und gesetzlich zulässig sind.

 

27. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Luxury Parking LP GmbH
Düsseldorf Airport Parking & Valet Service

 

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